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Vollkaskoversicherung für Neuwagen

Eine Kaskoversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet, neben Unfallschäden, auch Schäden durch Naturgewalten (etwa Hagelschlag) und Diebstahl des Autos oder darin verwahrter Gegenstände. 
Bei der Vollkaskoversicherung werden häufig höhere Selbstbeteiligungen vereinbart. Dafür ist der Versicherungsschutz umfangreicher als bei einer Teilkaskoversicherung. Bei einem Neuwagen lohnt es sich eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Denn hier sind auch Fälle wie Vandalismus und Schäden am eigenen Auto (durch einen selbstverursachten Unfall) mit eingeschlossen. 
Die Beiträge für die Vollkaskoversicherung sind im Allgemeinen höher. Allerdings kommt es nur zu einer Erhöhung des Beitrages, wenn der Schaden nicht durch eine Teilkaskoversicherung getilgt werden würde. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig mit einer Vollkasko- auch eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. 
Bei einer Vollkaskoversicherung verpflichtet sich der Fahrzeughalter dazu, im Falle eines Schadens Schadensanzeige an die Versicherung zu stellen und dabei eine Beschreibung des Unfalls abzugeben. Auch muss er dafür sorgen, dass der Schaden so gering wie möglich gehalten wird (z.B. durch Abdeckung einer kaputten Scheibe). 
Bei grober Fahrlässigkeit, Absicht oder einem Verstoß gegen Gesetze (bspw. Fahren ohne Führerschein) kann sich die Versicherung weigern zu zahlen.